Wir begleiten Sie!
Insolvenzverfahren
Häufig geben äußere Ereignisse den Anstoß, den betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten ins Auge zu blicken. Nicht erst, aber spätestens bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit besteht akuter Handlungsbedarf. Die vom aktuellen Insolvenzrecht zur Verfügung gestellten Möglichkeiten gewähren vielfältige Verfahrensweisen, die den Unternehmer oder die Gesellschaft selbst weiter aktiv beteiligen können.
Kompetentes Krisenmanagement
Wir eröffnen dem Unternehmer oder der Gesellschaft durch transparente Planung und verlässliche Durchführung neue Perspektiven. Unser erfahrenes Team, das neben dem Insolvenzverwalter aus spezialisierten Rechtsanwälten besteht, sorgt für eine rechtssichere Umsetzung unter Berücksichtigung aller Interessen.
Wir verstehen es als Ziel unserer Tätigkeiten in der Insolvenzverwaltung, im wirtschaftlichen Interesse der Insolvenzgläubiger der Unternehemssanierung den Vorzug vor der Zerschlagung zu geben. Dieses entspricht in erster Linie den Interessen der Gläubiger an einer möglichst hohen Insolvenzquote und sichert nicht zuletzt Arbeitsplätze.
Das Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) ist ein modernes und auf Unternehmensfortführung ausgelegtes Regelwerk. Die Sanierungschancen der schuldnerischen Unternehmung stehen im Mittelpunkt der gesetzlichen Intentionen. Den Betroffenen und Verfahrensbeteiligten werden weit reichende Möglichkeiten und umfassende Informations-, Kontroll- und (Mit-) Bestimmungsrechte eingeräumt.
In diesen Krisenzeiten unterstützen wir Sie in allen Belangen.
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