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Erbschaftsteuer kann durch geplante Übertragungsvorgänge zu Lebzeiten optimiert werden. Die sog. "Schenkung unter Lebenden" ist hierbei in aller Munde.
Allerdings sind die Besonderheiten des aktuellen deutschen Erbschaftsteuerrechts in hinreichendem Maße zu berücksichtigen. Anwaltliche Beratung ist nach unserer Auffassung aus Gründen der Gestaltungssicherheit unerlässlich!
Einen kurzen Abriss mit einem Berechnungsbeispiel können Sie hier herunterladen.
Selbstverständlich stehen wir bei Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre Anregungen!
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