Formen:
Die Lastschrift ist gewissermaßen die Umkehrung der Überweisung. Der Zahlungsempfänger gibt hier seiner Bank - der sog. "ersten Inkassostelle" - den Auftrag, vom Konto des Zahlungspflichtigen bei dessen Bank - der sog. "Zahlstelle" - einen bestimmten Betrag im bargeldlosen Zahlungsverkehr abzubuchen.
Hierzu gibt es zwei verschiedene Verfahren:
- die Einzugsermächtigung
- der Abbuchungsauftrag
Wer sich vor solchen Zahlungen im bargeldlosen Verkehr schützen möchte, kann sein Konto - mit Ausnahme der Lastschriften aus Geldautomatenverfügungen und electronic-cash-Zahlungen - entsprechend sperren lassen!
Verfahren:
Die Einzugsermächtigung ist die verbreitetste und zugleich bekannteste Methode. Ihre rechtliche Grundlage ist die Ermächtigung des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger, von seinem Konto (dem des Zahlungspflichtigen) einen fälligen Betrag einzuziehen.
Der Bank des Zahlungsverpflichteten liegt also die Ermächtigung ihres Kunden nicht vor. Aus diesem Grund muss der Zahlungsempfänger vor dem Lastschrifteinzug mit seiner Bank eine entsprechende Vereinbarung abschließen, nach der er sich verpflichtet, nur im Rahmen bestehender Ermächtigungen Geldbeträge einzuziehen.
Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren sind im elektronischen Zahlungsverkehr der Banken mit dem Textschlüssel 05 (bzw. 05 000 im Datenträgeraustausch) gekennzeichnet. (....)
[Hier gelangen Sie zum Download des gesamten Dokuments. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.zahlungsverkehrsfragen.de]
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