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Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft,

denn in ihr gedenke ich zu leben.

[Albert Einstein]

Erben und vererben - vorsorgen.

Ein Todesfall bringt Trauer, verlangt aber leider auch oft umgehendes Handeln und schnelle Entscheidungen. Unzählige Fragen kommen auf Sie zu: Erben Sie allein oder mit anderen zusammen? Wieso sind Sie Erbe - als naher Angehöriger nach dem Gesetz oder hat der Erblasser eine letztwillige Verfügung, zum Beispiel ein Testament, verfaßt? Woraus besteht die Erbschaft? Ist zum Beispiel ein Haus da? Wenn ja, ist das Haus mit Hypotheken belastet? Hat der Erblasser Schulden, vielleicht gegenüber dem Finanzamt? Haften Sie als Erbe für die Schulden des Erblassers? Müssen Sie die Erbschaft annehmen oder nicht? Brauchen Sie einen Erbschein und wo bekommen Sie ihn? Wie kommen Sie in den Besitz der Erbschaft? Wie können Sie über das Geld verfügen?

Wir wissen, wie eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt und das Erbe unter den Miterben verteilt wird. Zuerst werden wir Ihnen dabei helfen, den Wert der Erbschaft zu ermitteln: Vom vorhandenen Vermögen sind die Schulden abzuziehen. Sind die Schulden höher als die vorhandenen Werte, sagen wir Ihnen, ob Sie die Erbschaft ausschlagen sollten. Sonst müssen Sie die Schulden des Erblassers selbst bezahlen. Dies zu entscheiden, haben Sie in der Regel nur 6 Wochen Zeit, danach ist es zu spät - Sie haften für die Schulden des Erblassers.
Deshalb: So früh wie möglich zu Ihrem Anwalt, wir kennen alle Fristen und alle Antworten.

Unklar ist auch oft, wer denn eigentlich erbt. Das hängt vom Einzelfall ab. Hat der Erblasser kein Testament gemacht, geht alles nach dem Gesetz: Es erben in erster Linie die Ehefrau und die Kinder; danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad. Wer zuerst nach dem Gesetz erbt und andere Verwandte ausschließt, sagen wir Ihnen. Hat der Erblasser ein Testament gemacht und zum Beispiel seinen Ehepartner oder seine Kinder enterbt - gehen dann Ehepartner und Kinder leer aus? Ganz sicher nicht! Den Pflichtteil, wie das Gesetz es nennt, kann der Erblasser seinem Ehepartner, seinen Kindern und seinen Enkelkindern rechtmäßig grundsätzlich nicht entziehen! Sind Sie enterbt, können Sie darüber hinaus das Testament vielleicht auch anfechten. Ob und wie und was überhaupt zu veranlassen ist, sagen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung.

Bestattungsunternehmen, Banken, Versicherungen und das Finanzamt melden sich bei Ihnen: Sind die Beerdigungskosten Schulden, die das Erbe mindern? Welche Entscheidungen für die Anlage des hinterlassenen Kapitals sind zweckmäßig? An wen ist die Lebensversicherung auszuzahlen - an den Erben oder an den, den der Erblasser für den Todesfall als Berechtigten in den Versicherungsvertrag eingesetzt hat? Muß der Erbe nur nicht gezahlte Steuern des Erblassers oder muß er, weil er Erbe geworden ist, auch eigene Steuern zahlen? Welche Möglichkeiten gibt es, um Steuern zu sparen? Wir beraten Sie individuell und unabhängig!

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für uns selbstverständlich. Wir sagen Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe haben.

  
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