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Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt,

wo die anderen erst einmal reden.

[John F. Kennedy]

Systematik ist der Anfang.

Die Ausgangssituation

Die betriebswirtschaftliche Situation mittelständischer Unternehmungen wird in zunehmenden Maße durch die sich stetig verschlechternde Zahlungsmoral verschiedener Geschäftspartner beeinträchtigt. Diese Ausfälle können im Regelfall nur durch erhebliches Nachschießen privater Mittel ausgeglichen werden, da die bankenabhängige Fremdfinanzierung spätestens seit „Basel II" nicht oder nur mit erheblichem Aufwand, meist darüber hinaus auch nicht zeitnah erfolgen kann. Im Ergebnis ist daher ein präzises, aktuelles und effektives Überwachen eigener Verbindlichkeiten und Forderungen von immenser Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg einer Unternehmung.

Das anwaltliche Debitorenmanagement

Betriebliche Zahlungserinnerungen und Mahnungen finden häufig wenig Beachtung bei zahlungsunwilligen Geschäftspartnern. Zwar gibt es gute Gründe, erste freundliche Erinnerungen an Geschäftspartner selbst vorzunehmen, doch ist im Regelfall zumindest nach der zweiten Mahnung und dem Ablauf der in dieser gesetzten Frist davon auszugehen, dass weitere betriebliche Schreiben ohne Berücksichtigung bleiben werden.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt stellt sich dem Unternehmen daher die Frage, seinen außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen mehr Nachdruck durch die Einschaltung externer Dienstleister zu verleihen. Die in den letzten Jahren rapide steigende Anzahl von Inkassounternehmen ist Ergebnis dieser Entwicklung. Allerdings entstehen dem Gläubiger durch diesen Weg regelmäßig erhebliche Kosten für jeden einzelnen Mahnvorgang, darüber hinaus aber auch mittelbar, bspw. in Form von Mitgliedschaftsbeiträgen. Hinzu kommt, dass diese Kosten im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung häufig nicht als erstattungsfähig angesehen werden. Die Einzelfallrechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von Inkassogebühren ist uneinheitlich und stellt somit ein weiteres wirtschaftliches Risiko des betroffenen Gläubigers dar.

Vor diesem Hintergrund stellen wir unseren Mandanten ein leistungsfähiges PC-gestütztes Modul für den Forderungseinzug zur Verfügung. So kann an jeder Stelle des Betriebs, 24 Stunden lang, 7 Tage die Woche ein anwaltliches Mahnschreiben veranlasst werden, welches erfahrungsgemäß ein wirksames Mittel der betrieblichen Forderungsbeitreibung ist.

Voraussetzung zur Nutzung dieses zusätzlichen Dienstleitungsangebots unserer Kanzlei ist die Installation unserer Erfassungssoftware sowie Ihre Freischaltung. Sie sind hiernach in der Lage, selbst auszuwählen, für welche Schuldner und welche Forderungen Sie diesen zusätzlichen Service unserer Kanzlei nutzen möchten. Die Datenerfassung geschieht bei Ihnen vor Ort. Die Datenübermittlung erfolgt in verschlüsselter Form durch Email.

Nach der Übertragung Ihrer Daten auf unseren Datenserver erfolgt im Regelfall der Versand des anwaltlichen Mahnschreibens am nächsten Werktag. Hierfür ist von Ihnen eine Auslagenpauschale von 15,00 EUR je Mahnschreiben zu tragen.
Sollte der Schuldner wider Erwarten auch auf dieses anwaltliche Mahnschreiben nicht reagieren, so ist es nunmehr jederzeit und ohne weiteren Bearbeitungsbedarf möglich, die zugrunde liegenden Forderungen im Wege des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens - ebenfalls auf elektronischem Weg - geltend zu machen. Durch die strikte Fristüberwachung in unserer Kanzlei und die Vorteile des elektronischen Verfahrens insgesamt entsteht neben den Kostenersparnissen zugleich ein erheblicher zeitlicher Vorteil, der die Liquidität Ihrer Unternehmung zu erhöhen geeignet ist.

Selbstverständlich werden Sie über den aktuellen Sachstand jedes einzelnen Verfahrens durch uns in Form einer übersichtlichen tabellarischen Zusammenstellung unterrichtet, so dass Sie zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle über die Kosten und den weiteren Verfahrensgang haben.

Im Überblick

  • Ausweitung Ihres betrieblichen Mahnwesens durch das anwaltliche Mahnschreiben.

  • Feste und überschaubare Kosten.

  • Eigene Datenerfassung und damit unmittelbare Anknüpfung an Ihre betrieblichen Arbeitsabläufe.

  • Jederzeitiger Verfahrensüberblick und zeitnahe Überleitung in das gerichtliche Mahnbescheidsverfahren ohne weiteren Arbeitsaufwand möglich.

  • Strikte Überwachung gesetzter Fristen und geleisteter Zahlungen.


Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie auch dieses Angebot nutzen?
Zum Programm, den Programmbeschreibungen und der Installationsanleitung geht es hier.
  
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