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Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt,
wo die anderen erst einmal reden.[John F. Kennedy]
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Systematik ist der Anfang. |
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Die Ausgangssituation
Die betriebswirtschaftliche Situation mittelständischer
Unternehmungen wird in zunehmenden Maße durch die sich stetig
verschlechternde Zahlungsmoral verschiedener Geschäftspartner
beeinträchtigt. Diese Ausfälle können im Regelfall nur durch
erhebliches Nachschießen privater Mittel ausgeglichen werden, da die
bankenabhängige Fremdfinanzierung spätestens seit „Basel II" nicht oder
nur mit erheblichem Aufwand, meist darüber hinaus auch nicht zeitnah
erfolgen kann. Im Ergebnis ist daher ein präzises, aktuelles und
effektives Überwachen eigener Verbindlichkeiten und Forderungen von
immenser Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg einer Unternehmung.
Das anwaltliche Debitorenmanagement
Betriebliche Zahlungserinnerungen und Mahnungen finden häufig wenig
Beachtung bei zahlungsunwilligen Geschäftspartnern. Zwar gibt es gute
Gründe, erste freundliche Erinnerungen an Geschäftspartner selbst
vorzunehmen, doch ist im Regelfall zumindest nach der zweiten Mahnung
und dem Ablauf der in dieser gesetzten Frist davon auszugehen, dass
weitere betriebliche Schreiben ohne Berücksichtigung bleiben werden.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt stellt sich dem Unternehmen daher die
Frage, seinen außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen mehr Nachdruck
durch die Einschaltung externer Dienstleister zu verleihen. Die in den
letzten Jahren rapide steigende Anzahl von Inkassounternehmen ist
Ergebnis dieser Entwicklung. Allerdings entstehen dem Gläubiger durch
diesen Weg regelmäßig erhebliche Kosten für jeden einzelnen
Mahnvorgang, darüber hinaus aber auch mittelbar, bspw. in Form von
Mitgliedschaftsbeiträgen. Hinzu kommt, dass diese Kosten im Falle einer
gerichtlichen Geltendmachung häufig nicht als erstattungsfähig
angesehen werden. Die Einzelfallrechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit
von Inkassogebühren ist uneinheitlich und stellt somit ein weiteres
wirtschaftliches Risiko des betroffenen Gläubigers dar.
Vor diesem Hintergrund stellen wir unseren Mandanten ein
leistungsfähiges PC-gestütztes Modul für den Forderungseinzug zur
Verfügung. So kann an jeder Stelle des Betriebs, 24 Stunden lang, 7
Tage die Woche ein anwaltliches Mahnschreiben veranlasst werden,
welches erfahrungsgemäß ein wirksames Mittel der betrieblichen
Forderungsbeitreibung ist.
Voraussetzung zur Nutzung dieses zusätzlichen Dienstleitungsangebots
unserer Kanzlei ist die Installation unserer Erfassungssoftware sowie
Ihre Freischaltung. Sie sind hiernach in der Lage, selbst auszuwählen,
für welche Schuldner und welche Forderungen Sie diesen zusätzlichen
Service unserer Kanzlei nutzen möchten. Die Datenerfassung geschieht
bei Ihnen vor Ort. Die Datenübermittlung erfolgt in verschlüsselter
Form durch Email.
Nach der Übertragung Ihrer Daten auf unseren Datenserver erfolgt im
Regelfall der Versand des anwaltlichen Mahnschreibens am nächsten
Werktag. Hierfür ist von Ihnen eine Auslagenpauschale von 15,00 EUR je
Mahnschreiben zu tragen.
Sollte der Schuldner wider Erwarten auch auf dieses anwaltliche
Mahnschreiben nicht reagieren, so ist es nunmehr jederzeit und ohne
weiteren Bearbeitungsbedarf möglich, die zugrunde liegenden Forderungen
im Wege des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens - ebenfalls auf
elektronischem Weg - geltend zu machen. Durch die strikte
Fristüberwachung in unserer Kanzlei und die Vorteile des elektronischen
Verfahrens insgesamt entsteht neben den Kostenersparnissen zugleich ein
erheblicher zeitlicher Vorteil, der die Liquidität Ihrer Unternehmung
zu erhöhen geeignet ist.
Selbstverständlich werden Sie über den aktuellen Sachstand jedes
einzelnen Verfahrens durch uns in Form einer übersichtlichen
tabellarischen Zusammenstellung unterrichtet, so dass Sie zu jedem
Zeitpunkt die Kontrolle über die Kosten und den weiteren Verfahrensgang
haben.
Im Überblick
- Ausweitung Ihres betrieblichen Mahnwesens durch das anwaltliche Mahnschreiben.
- Feste und überschaubare Kosten.
- Eigene Datenerfassung und damit unmittelbare Anknüpfung an Ihre betrieblichen Arbeitsabläufe.
- Jederzeitiger Verfahrensüberblick und zeitnahe Überleitung in
das gerichtliche Mahnbescheidsverfahren ohne weiteren Arbeitsaufwand
möglich.
- Strikte Überwachung gesetzter Fristen und geleisteter Zahlungen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie auch dieses Angebot nutzen?
Zum Programm, den Programmbeschreibungen und der Installationsanleitung geht es hier.
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