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Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt,

wo die anderen erst einmal reden.

[John F. Kennedy]

Sanierungsberatung - gemeinsam Mehrwert schaffen und erhalten.
Die Sanierungsberatung ist ein Schwerpunkt unserer beratenden Tätigkeiten.

Häufig hat sich durch den Wandel des politischen und wirtschaftlichen Umfelds in Unternehmen eine Situation ergeben, die herausragenden Bedarf an ergänzenden und neutralen Bestandsaufnahmen sowie einer daraus folgenden konsequenten Umsetzung der angepassten Unternehmensausrichtung erfordert.

Hierzu ist zunächst ein Unternehmens-Check erforderlich, der durch unsere Berufsträger vor Ort durchgeführt wird. Zunächst ist wird dazu eine Bestandsaufnahme des Unternehmensaufbaus und der Organisationsstruktur erfolgen, die insbesondere auch die Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen beinhaltet.

Von besonderer Bedeutung ist hierbei unter anderem die detaillierte Analyse der schuldrechtlichen Verpflichtungen, bspw. gegenüber Banken, Anteilseignern und Arbeitnehmern. Nicht selten fehlt zur Entscheidungsfindung im Unternehmen die Kenntnis bestehenden Verpflichtungsumfangs sowie die Analyse des sich hieraus ergebenden Handlungsbedarfs.

Die sich aus den so gewonnenen Erkenntnissen ergebenden Handlungsfelder werden durch uns im Anschluss an diese erste Phase der Sanierungsberatung aufgeschlüsselt, Umfang und zeitliche Anforderungen erforderlicher Maßnahmen ermittelt und Handlungsempfehlungen formuliert. Hierdurch entsteht eine  Transparenz des beratenen Unternehmens, die die Grundlage für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Anteilseignern und Kapitalgebern bildet.
Vielfach ist eine solche Analyse auch für die Unternehmensbewertung durch ausstehende Dritte, bspw. bei Planungen von Unternehmenserweiterungen oder bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung bzw. der Umfinanzierung des Unternehmens, erforderlich. Wir arbeiten deshalb intensiv mit den Hausbanken des beratenen Unternehmens zusammen.

So weit erforderlich, begleiten wir unsere Mandantschaft auch bei der laufenden Umsetzung des überarbeiteten Unternehmenskonzepts. Häufig wird hierbei herausragender Bedarf bei der Aktualisierung der schuldrechtlichen Situation des Unternehmens bestehen. Verhandlungen über die Anpassung bestehender Vertragsverhältnisse mit Fremdfinanzierern und Arbeitnehmern sind die Regel.

Unsere Tätigkeiten erbringen wir nach vorhergehender detaillierter Absprache mit unserer Mandantschaft auf Grundlage individueller Vereinbarungen. Vereinbaren Sie daher einen Termin mit uns, damit wir die Ausgangslage sowie individuelle Konzepte besprechen und den Grundstein für eine erfolgsausgerichtete Zusammenarbeit legen können!


  
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