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Kapitalanlagenhaftung
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Man braucht nichts im Leben zu fürchten,

man muß nur alles verstehen.

[Marie Curie]

Interessengemeinschaft MLP AG
Auch der Finanzdienstleister MLP hat mit zahlreichen Klagen ehemaliger Kapitalanleger zu kämpfen. Vor dem Hintergrund der neueren und kundenfreundlicheren Rechtssprechung des II. und XI. Senats des Bundesgerichtshofes haben mehrere Anleger Schadenersatzansprüche gegenüber der MLP AG wegen falscher oder unterlassener Aufklärung zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung anhängig gemacht. Einzelne Verfahren sind zwischenzeitlich bereits obergerichtlich entschieden.

Gerade auch zu Beginn des Kalenderjahres 2005 konnte die Erfahrung gemacht werden, dass die Geschäftsleitung der MLP AG im Rahmen der streitigen Gerichtsverfahren durchaus bereit ist, zur Abwendung weitergehender Schäden für die Gesellschaft das Prozessrisiko aller Beteiligten zu verringern und durch den Abschluss entsprechender Prozessvergleiche die Verfahren zu beenden. So können zum Teil umfangreiche Beweisaufnahmen ebenso vermieden werden, wie weitere negative Publicity für den Finanzdienstleister.

In jedem Fall aber ist den betroffenen Kapitalanlegern die zeitnahe Geltendmachung ihrer Ansprüche anzuraten. Auch die durch die neuere Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes nunmehr leichter durchsetzbaren Ansprüche unterliegen im Grundsatz der neuen Regelverjährungsfrist von 3 Jahren. Die Ausübung von gesetzlich eingeräumten Gestaltungsrechten ist regelmäßig in kürzeren Zeiträumen erforderlich.

Unsere Kanzlei vertritt betroffene Anleger in verschiedenen Kapitalanlagehaftungsfällen. Wir beraten Kapitalanleger in den Bereichen Aktionärsvertretung, Vermögensverwaltung, Beratungshaftung und Prospekthaftung. Die Spezialisierung auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts ermöglicht daher eine kostenoptimierte und allein an den wirtschaftlichen Interessen des Mandanten ausgerichtete Anwaltstätigkeit.

Sprechen Sie uns an. Ihr Erfolg ist unser Anliegen!


  
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