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Man braucht nichts im Leben zu fürchten,
man muß nur alles verstehen.
[Marie Curie]
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Interessengemeinschaft MLP AG |
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Auch der
Finanzdienstleister MLP hat mit zahlreichen Klagen ehemaliger
Kapitalanleger zu kämpfen. Vor dem Hintergrund der neueren und
kundenfreundlicheren Rechtssprechung des II. und XI. Senats des
Bundesgerichtshofes haben mehrere Anleger Schadenersatzansprüche
gegenüber der MLP AG wegen falscher oder unterlassener Aufklärung zum
Zeitpunkt der Anlageentscheidung anhängig gemacht. Einzelne Verfahren
sind zwischenzeitlich bereits obergerichtlich entschieden.
Gerade auch zu Beginn des
Kalenderjahres 2005 konnte die Erfahrung gemacht werden, dass die
Geschäftsleitung der MLP AG im Rahmen der streitigen Gerichtsverfahren
durchaus bereit ist, zur Abwendung weitergehender Schäden für die
Gesellschaft das Prozessrisiko aller Beteiligten zu verringern und
durch den Abschluss entsprechender Prozessvergleiche die Verfahren zu
beenden. So können zum Teil umfangreiche Beweisaufnahmen ebenso
vermieden werden, wie weitere negative Publicity für den
Finanzdienstleister.
In jedem Fall aber ist den
betroffenen Kapitalanlegern die zeitnahe Geltendmachung ihrer Ansprüche
anzuraten. Auch die durch die neuere Rechtssprechung des
Bundesgerichtshofes nunmehr leichter durchsetzbaren Ansprüche
unterliegen im Grundsatz der neuen Regelverjährungsfrist von 3 Jahren.
Die Ausübung von gesetzlich eingeräumten Gestaltungsrechten ist
regelmäßig in kürzeren Zeiträumen erforderlich.
Unsere Kanzlei vertritt
betroffene Anleger in verschiedenen Kapitalanlagehaftungsfällen. Wir
beraten Kapitalanleger in den Bereichen Aktionärsvertretung,
Vermögensverwaltung, Beratungshaftung und Prospekthaftung. Die
Spezialisierung auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts
ermöglicht daher eine kostenoptimierte und allein an den
wirtschaftlichen Interessen des Mandanten ausgerichtete
Anwaltstätigkeit.
Sprechen Sie uns an. Ihr Erfolg ist unser Anliegen!

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