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In den letzten Jahren ist es offenkundig verstärkt
zu Fehlverhaltensweisen von Anlageberatern und Anlagevermittlern in der
Bundesrepublik Deutschland gekommen. Die spektakulärsten Einzelfälle
wurden im Fernsehen und den Printmedien hinreichend dargestellt.
Gleichwohl sind allerdings zahlreiche Anleger von vergleichbaren Fällen
kleineren Ausmaßes betroffen, die bisher allerdings nicht oder nicht in
solchem Maße in das öffentliche Bewusstsein gelangt sind.
Vor diesem Hintergrund ist zugleich eine deutliche
Änderung der Rechtssprechung der Bankensenate des Bundesgerichtshofes
(BGH) zu verzeichnen. Angestoßen auch durch den Europäischen
Gerichtshof (EuGH) hat sich in großen Teilen des Bank- und
Kapitalanlagerechts eine neue Rechtssprechung entwickelt. Der
Anlegerschutz ist hierbei in wesentlichen zentralen Punkten verbessert
worden. Die Bundesregierung hat mit den nunmehr im Laufe des
Kalenderjahres 2004 angeschobenen Gesetzesvorhaben ein Weiteres dazu
beigetragen.
Gleichwohl steht die kompetente anwaltliche Beratung
und Interessenvertretung im Mittelpunkt einer erfolgreichen
Durchsetzung der Ansprüche Betroffener. Wir unterrichten daher an
dieser Stelle über einzelne besondere Fallgestaltungen, in deren Umfeld
unsere Kanzlei bereits betroffene Anleger vertritt. Für diese, aber
auch für allgemein Interessierte sollen an dieser Stelle Informationen
zur Verfügung gestellt werden, die für die erfolgsorientierte Planung
des weiteren Vorgehens im Schadenfall dienlich sein sollen.
Selbstverständlich ersetzen die Informationen an
dieser Stelle keinesfalls eine anwaltliche Beratung, worauf wir
ausdrücklich hinweisen.
Bitte sprechen Sie uns daher bei weiteren Fragen an. Unsere
Telefonnummer., die Erreichbarkeit unserer Kanzlei sowie weitere
Informationen finden Sie unter der Rubrik „Kontakt".
Hier fínden Sie weitere Informationen zu einzelnen Vermittlungs- bzw. Beartungsunternehmen:
MLP AG
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