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Man braucht nichts im Leben zu fürchten,

man muß nur alles verstehen.

[Marie Curie]

Intressengemeinschaft Hurricane-Unternehmensgruppe

Mit dem Firmensitz in Hannover ist der Strukturvertrieb der Hurricane Financial Service, Hurricane Immobilien GmbH und der Hurricane Aktiengesellschaft überregional tätig geworden. Gegenstand der wesentlichen Geschäftsfelder ist der Vertrieb von Eigentumswohnungen, der im Weg des sogenannten „Strukturvertriebs" organisiert war.

Gerade in letzter Zeit ist es – angestoßen durch geschädigte Anleger – zu einer stärkeren Beachtung der Geschäftstätigkeiten der einzelnen Unternehmungen in der Öffentlichkeit gekommen. Wie der lokalen Presse mehrfach zu entnehmen war, ist nunmehr auch die Staatsanwaltschaft Hannover mit Ermittlungen gegen die Gesellschaften, aber auch gegen die einzelnen Geschäftsführer beschäftigt. Gegen diese sowie gegen einzelne Vertriebsmitarbeiter werden Vorwürfe des Betrugs, der Insolvenzverschleppung, der Gläubigerbenachteiligung u. a. erhoben.

Bisher ist es den einzelnen Gesellschaften bzw. ihren Geschäftsführern hingegen offenkundig gelungen, durch die Verschleierung der wahren Unternehmensdaten sowie die weitergehende Verschachtelung der Unternehmensgruppe, hier insbesondere durch Übertragung von schuldrechtlichen und Verpflichtungen und gesellschaftsrechtlichen Berechtigungen dafür zu sorgen, dass Gläubiger nur im Ausnahmefall die ihnen zustehenden Forderungen geltend machen konnten.

Wir vertreten Geschädigte gegenüber den einzelnen Unternehmungen der Gruppe. Auch in Abstimmung mit anderen Kollegen liegt das vorrangige Augenmerk unserer Tätigkeiten darauf, vor einem transparenten Kostenhintergrund und einer vorherigen Risikoanalyse die möglichst effektive Durchsetzung bestehender Ansprüche zu ermöglichen. Nur eine genauere Kenntnis des Aufbaus des Unternehmenssystems und der praktizierten Vertriebsmethoden ermöglicht es, ohne weiteren unnötigen zeitlichen Verzug die Vermögensinteressen der Betroffenen vor dem Hintergrund einer drohenden Insolvenzgefahr zu realisieren.

Geschädigte Anleger müssen daher nicht nur schnell handeln sondern darüber hinaus beachten, dass die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse nicht automatisch und unverzüglich jeweils in den zivilrechtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist auch in dem Fall, in dem Vermögenswerte seitens der Ermittlungsbehörden sichergestellt werden sollten, eine automatische Schadenwiedergutmachung nicht zu erwarten, sondern jeder Geschädigte muss selbst versuchen, in möglichst optimierter Weise seine Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen. In diesem Zusammenhang haben allerdings die Bankrechtssenate des Bundesgerichtshofes (BGH) sowie das Oberlandesgericht Celle in jüngster Zeit den Anlegerschutz verbessert, so dass nunmehr auch der Anlagevermittler bzw. Anlageberater haftet, wenn er eine Geldanlage ungeprüft oder in unzutreffender Weise als sicher bezeichnet hat.


Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Überprüfung der geeigneten Vorgehensweisen im Einzelfall angezeigt. Sollten Sie diesbezüglich Fragen oder Beratungsbedarf haben, so stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Unsere Telefon-Nr. sowie Kanzleizeiten können Sie unter der Rubrik „Kontakte" ersehen. Es besteht zudem die Möglichkeit dort auch per e-Mail mit uns in Kontakt zu treten.


  
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